Die Schaffung und der Erhalt sicherer sowie menschengerechter Arbeitsbedingungen, ist die Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem.
Ein effizienter Arbeitsschutz, sowie eine effektive Unfallvermeidung, sind hierfür besonders wichtig.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gem. BGR 198, ist ab einer Arbeitshöhe von 1 Mtr. vorgeschrieben
Ihre persönliche Schutzausrüstung in der Anwendung
Unser Ziel ist es, die Mitarbeiter und alle Akteure, im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung, wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schäden zu schützen.